Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen
Echolot
Was über der Wasserlinie glänzt, sieht jeder. Ob alle Menschen Ihre Website nutzen können, entscheidet sich darunter – bei Überschriften, Alternativtexten, Beschriftungen und Sprache. Geben Sie eine Adresse ein, wir loten die Seite aus.
Wir ermitteln die Seiten und prüfen sie nacheinander.
Mehr mit Kundenkonto
- Ohne Tagesgrenze
- 16 statt 8 Kriterien
- Ganze Website laut Sitemap
- Bericht als PDF
- Bericht per E-Mail
Was verlangt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein – dazu gehören Websites, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag schließen.
Diese Lotung prüft automatisch einen Ausschnitt der Anforderungen. Eine vollständige Bewertung nach EN 301 549 braucht zusätzlich eine Prüfung von Hand – sprechen Sie uns an.