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E-Label
elektronisches Weinetikett
Seit Dezember 2023 müssen Weine Zutaten und Nährwerte angeben. Beides darf auf einer Internetseite stehen, die man über einen QR-Code auf dem Etikett erreicht – das E-Label.
Wie im Alltag
Wie der Beipackzettel, der nicht in die Schachtel passt und deshalb online liegt.
Was heißt das für Sie?
Die E-Label-Seite muss neutral sein: kein Tracking, keine Werbung, kein Shop-Link. Allergene und der Brennwert gehören zusätzlich direkt aufs Etikett.
Mehr dazu
Die Pflicht gilt für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden. Auf dem Etikett stehen weiter der Brennwert (als „E“ mit Wert je 100 ml) und Allergene wie „enthält Sulfite“. Alles Weitere kann über den QR-Code abrufbar sein.
Die EU-Kommission hat in ihren Fragen und Antworten klargestellt: Auf der E-Label-Seite dürfen keine Nutzerdaten erhoben und keine Verkaufsinformationen gezeigt werden. Unser E-Label-Check prüft genau das.
Verwandte Begriffe
- Tracking – Tracking heißt: Besucher werden über eine oder mehrere Seiten hinweg wiedererkannt und ihr Verhalten ausgewertet – oft durch Dienste von Dritten.
- Cookie-Banner – Cookies sind kleine Dateien, die eine Website im Browser speichert. Das Banner fragt Besucher, ob sie mit den nicht notwendigen einverstanden sind.