Alle Begriffe · Datenschutz
TDDDG
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (früher TTDSG)
Das TDDDG regelt, wann eine Website etwas auf dem Gerät des Besuchers speichern oder auslesen darf – etwa Cookies.
Wie im Alltag
Wie die Regel „Nicht ungefragt in fremde Taschen greifen“.
Was heißt das für Sie?
Alles, was nicht unbedingt nötig ist, braucht vorher eine Einwilligung. Das ist der Grund für das Cookie-Banner.
Mehr dazu
Bis Mai 2024 hieß das Gesetz TTDSG. Unbedingt nötig sind etwa der Warenkorb oder das Login; Statistik, Werbung und eingebettete Videos sind es in der Regel nicht.
Verwandte Begriffe
- DSGVO – Die DSGVO ist das EU-Gesetz, das regelt, wann und wie Sie persönliche Daten verarbeiten dürfen – auch auf Ihrer Website.
- Cookie-Banner – Cookies sind kleine Dateien, die eine Website im Browser speichert. Das Banner fragt Besucher, ob sie mit den nicht notwendigen einverstanden sind.