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Alle Begriffe · Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

eine Website, die alle nutzen können

Barrierefrei heißt: Ihre Website lässt sich auch mit Vorlesesoftware, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder bei Farbschwäche bedienen.

Wie im Alltag

Wie eine Rampe neben der Treppe zum Probierraum: Sie stört niemanden und hilft vielen.

Was heißt das für Sie?

Rund jeder zehnte Mensch ist betroffen, mit dem Alter steigt der Anteil. Für Online-Shops und Buchungen ist es seit Juni 2025 außerdem gesetzliche Pflicht.

Mehr dazu

Barrierefreiheit entsteht beim Bauen: klare Überschriften, Beschreibungen für Bilder, ausreichend Kontrast, Formulare mit Beschriftung, alles per Tastatur erreichbar. Nachträglich „anklicken“ lässt sie sich nicht – auch nicht mit sogenannten Overlay-Werkzeugen.

Gut gemacht hilft sie allen: am Handy in der Sonne, mit schmutzigen Händen im Weinberg oder mit müden Augen am Abend.

Selbst prüfen – kostenlos

Verwandte Begriffe

  • BFSG – Das BFSG ist das Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 Barrierefreiheit für viele Angebote an Verbraucher vorschreibt – darunter Online-Shops.
  • WCAG – Die WCAG sind die internationalen Regeln, woran man eine barrierefreie Website erkennt – vom Kontrast bis zur Bedienung per Tastatur.
  • Alternativtext – Der Alternativtext beschreibt, was auf einem Bild zu sehen ist. Vorlesesoftware liest ihn vor, Suchmaschinen verstehen das Bild dadurch.

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