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Alle Begriffe · Barrierefreiheit

BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das BFSG ist das Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 Barrierefreiheit für viele Angebote an Verbraucher vorschreibt – darunter Online-Shops.

Wie im Alltag

Wie die Bauordnung: Sie gilt nicht für jeden Gartenschuppen, aber für jedes Geschäft mit Kundschaft.

Was heißt das für Sie?

Verkaufen Sie online an Privatkunden, etwa über einen Weinshop, betrifft es Sie wahrscheinlich. Bei Dienstleistungen ausgenommen sind Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Mehr dazu

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Online-Buchungen und Bankdienste für Verbraucher. Eine reine Informationsseite ohne Bestellung fällt in der Regel nicht darunter – barrierefrei sollte sie trotzdem sein.

Was technisch verlangt wird, beschreibt eine europäische Norm, die auf die WCAG verweist. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einer Rechtsberatung – wir prüfen die Technik.

Selbst prüfen – kostenlos

Verwandte Begriffe

  • WCAG – Die WCAG sind die internationalen Regeln, woran man eine barrierefreie Website erkennt – vom Kontrast bis zur Bedienung per Tastatur.
  • Barrierefreiheit – Barrierefrei heißt: Ihre Website lässt sich auch mit Vorlesesoftware, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder bei Farbschwäche bedienen.

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